Transition statt Green Finance

Die nachhaltige Finanz-Strategie der EU

Mit der EU-gesteuerten Sustainable Finance Strategie will die EU-Kommission die Finanzwirtschaft nach dem Prinzip des European Green Deal ausrichten und „umbauen“. Die angestrebte nachhaltige Finanzwirtschaft soll künftig helfen, die Realwirtschaft zu transformieren.

Zu den Begleit-Maßnahmen des European Green Deal zählen Transparenzpflichten, nachhaltigkeitsbezogene Unternehmensberichterstattung gemäß der EU-Taxonomie sowie zur Entwicklung eines EU-Standards für grüne Anleihen. Die Europäische Union hat bereits in 2018 die Grundlagen geschaffen, um den Übergang zu Nachhaltigkeit und einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 zu ermöglichen. Die Bausteine sind nun vorhanden.

Noch sind aber nicht alle Maßnahmen des EU-Aktionsplans Finanzierung Nachhaltigen Wachstums von 2018 umgesetzt. Die Kommission verpflichtete sich deshalb, diese Arbeit mit den Maßnahmen der neuen Strategie zu komplettieren. Die neue Strategie besteht aus sechs großen Maßnahmenbündeln:
• Erweiterung des bestehenden Instrumentariums des Aktionsplans Finanzierung nachhaltigen Wachstums, um den Zugang zu Übergangsfinanzierungen zu erleichtern
• Verbesserung der Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Verbrauchern, indem ihnen die richtigen Instrumente und Anreize für den Zugang zu Übergangsfinanzierungen gegeben werden
• Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Wirtschafts- und Finanzsystems gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken
• Erhöhung des realen Beitrags des Finanzsektors zur Nachhaltigkeit
• Sicherstellung der Integrität des EU-Finanzsystems und Überwachung eines geordneten Übergangs zur nachhaltigen Wirtschaftsweise
• Verbesserung der internationalen Anschlussfähigkeit, Entwicklung von Initiativen und Standards für nachhaltige Finanzen und Unterstützung der EU-Partnerländer

Die Europäische Kommission verabschiedete dazu auch den sogenannten Delegierten Rechtsakt zur Ergänzung von Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung. Dieser legt den Inhalt, die Methodik und die Darstellung der Informationen fest, die von großen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen über den Anteil ihrer Geschäfte, Investitionen oder Kreditvergabeaktivitäten offenzulegen sind, welche sich an der EU-Taxonomie ausrichten.
Nichtfinanzielle Unternehmen müssen den Anteil ihres Umsatzes, ihrer Kapital- und Betriebsausgaben offenlegen, der mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist. Finanzinstitute, vor allem große Banken, Vermögensverwaltungen, Wertpapierfirmen und Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen werden den Anteil der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten an den gesamten Vermögenswerten, die sie finanzieren oder in die sie investieren, offenlegen müssen. Im nächsten Schritt wird die delegierte Verordnung dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt.

Die Kommission schlug ein Rahmenwerk für einen freiwilligen europäischen Standard für grüne Anleihen (EUGBS) vor. Dieser Vorschlag soll laut Kommission einen hochwertigen, leider nur freiwilligen, Standard schaffen, um die Finanzierung nachhaltiger Investitionen zu unterstützen. Der EUGBS soll einen "Goldstandard" dafür setzen, wie Unternehmen und die öffentliche Hand grüne Anleihen nutzen können, um auf den Kapitalmärkten Mittel zur Finanzierung ehrgeiziger Investitionen zu beschaffen. Gleichzeitig erfüllen sie strenge Nachhaltigkeitsanforderungen und schützen InvestorInnen vor „Greenwashing“.
Das Hauptziel ist ein neuer Standard, der das „Greenwashing“ verhindern soll, um die Marktintegrität zu schützen. Sichergestellt werden soll auch die Finanzierbarkeit von ambitionierten Umweltprojekten.
Seit einem Vierteljahrhundert nimmt Ethical Banking der Raiffeisenkasse Bozen dieses große EU-Ziel bereits vorweg. SparerInnen stellen nachhaltigen Projekten ihr Geld zur Verfügung, überprüfbar sind SparerInnen und Projekt-Macher gleichermaßen. Auf kleinem Raum wird damit Wirtschaft nachhaltig „umgebaut“.